Gremien der Elternarbeit an der IGS Badenstedt
Elternvertreter
Die Eltern einer Klasse wählen für zwei Jahre eine/n Elternvertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in in getrennten Wahlgängen. Diese halten Kontakt zur Klassenleitung und sind Ansprechpartner für allgemeine Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Pro Jahr sind mindestens zwei Elternabende abzuhalten, zu denen mindestens zwei Wochen vorher eingeladen werden sollte.
Schulelternrat (SER)
Die Elternvertreter/innen aus allen Klassen (einschl. Stellvertreter/innen) bilden den Schulelternrat. Er trifft sich auf Einladung der/des Vorsitzenden mindestens zweimal im Schuljahr. Der SER vertritt alle Klassen, also alle Schüler und deren Eltern. Er berät über alle die Eltern berührenden Fragen und trifft hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen werden in der Regel die Schulleitung und ggf. andere sachverständige Personen eingeladen.
Der SER wählt jeweils für zwei Jahre einen Vorstand, der zwischen den SER-Sitzungen im Namen und im Auftrag des SER handelt. Dem Vorstand gehören neben der/dem Vorsitzenden bis zu 3 Stellvertreter/innen an. Der Vorstand trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung.
Der Vorstand bereitet die SER-Sitzungen vor. Daneben gibt es Arbeitsgruppen für besondere Aufgaben, in denen außer Mitgliedern des Vorstands auch weitere Eltern mitarbeiten können.
Desweiteren wählt der SER jeweils für zwei Jahre Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen sowie die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand.
Gesamtkonferenz
In Niedersachsen, Berlin und im Saarland ist Gesamtkonferenz (GK) die Bezeichnung für eine Institution, die in anderen Bundesländern Lehrerkonferenz genannt wird und der alle Lehrkräfte einer Schule sowie einige Vertreter der übrigen Statusgruppen (Schüler, Eltern) angehören. Die Lehrkräfte bilden dabei eine deutliche absolute Mehrheit in der Konferenz. Die GK beschließt das gesamte Schulprogramm, die Schulordnung sowie die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse. Außerdem entscheidet sie über Grundsätze der Leistungsbewertung.
Fachkonferenzen
Fast jedes Fach wird durch eine eigene Fachkonferenz vertreten. Einmal pro Halbjahr besprechen dort Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertretern/innen (jeweils 2 plus 2 Stellvertreter/innen) fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher usw.
Schulvorstand
Der Schulvorstand ist ebenfalls ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz. Er unterstützt die GK mit Vorschlägen und entscheidet über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen Möglichkeiten.
Zu den Aufgaben des Schulvorstandes gehören:
- Entscheidung über Anträge einer besonderen Organisation wie z. B. Gesamtschule oder Einrichtung von Integrationsklassen
- Entscheidung über die Ausgestaltung der Stundentafel
- Entscheidung über Schulpartnerschaften im In- und Ausland
- Vorschlagsrecht zur Namensgebung für die Schule; die Entscheidung hierüber trifft der Schulträger
- Antragsrecht für Schulversuche, z. B. zur Erprobung unterschiedlicher Organisationsformen der Schule oder neuer pädagogischer Ansätze
- Entscheidung über die Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen
- Entscheidung über die Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring an der Schule
- Entscheidung über die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule
- Vorschlagsrecht für das Schulprogramm und die Schulordnung.
Zeugniskonferenzen
Pro Halbjahr findet eine Zeugniskonferenz statt, an der Lehrer, Eltern- und Schülervertreter/innen teilnehmen. Letztere werden in jeder Klasse für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang. Die Eltern- und Schülervertreter/innen haben hier jedoch lediglich ein Mitsprache- und kein Stimmrecht.
Klassenkonferenzen
Klassenkonferenzen sind Instrumente der schulischen Verwaltung. In einer Klassenkonferenz werden zumeist Angelegenheiten behandelt, die eine Schulklasse oder einzelne ihrer Mitglieder betreffen.
Die Klassenkonferenz entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Disziplinarmaßnahmen, in Form eines schriftlichen Verweises, der Umschulung auf eine andere Schule des gleichen Bildungsweges, eines zeitweiligen Unterrichtsverweises, nicht nur in allen Fächern sondern auch gezielt bei Einzelfächern.
- Die Einberufung einer Schulkonferenz
- Ein besonderes Lob, das auch auf Zeugnissen erscheint
Teilnehmer sind alle Lehrkräfte einer Klasse, sowie jeweils zwei stimmberechtigte Eltern- und Schülervertreter. Die Einladung erfolgt durch die Klassenleitung, die auch die Konferenz leitet.
Überschulische Vertretungen
Stadt- und Regionselternrat
Der Stadtelternrat wird aus Vertretern aller Schulen der Stadt Hannover gebildet. Er kümmert sich u.a. um Schulentwicklungsplanung, Haushalts-mittel, Lehrer- und Unterrichtsversorgung und Elternaktionen. Der Stadt-Elternrat unterhält mehrere Arbeitskreise, darunter auch solche für jede Schulform - für uns den Arbeitskreis Gesamtschulen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Region Hannover.
Landeselternrat
Der Landeselternrat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten beim Kultusministerium (4 Elternvertreter der Gesamtschulen). Er berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Schulwesens, soweit Eltern betroffen sind. Dazu werden 3 stimmberechtigte Mitglieder in den Landesschulbeirat gewählt. Dieser hat ein Anhörungsrecht beim Kultusministerium und fertigt Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Darüber hinaus wählt der Landeselternrat 7 Delegierte in den Bundeselternrat, die Arbeitsgemeinschaft der Landesvertreter.